Die 20.000 Euro, die der Geistliche nun zahlen
soll, hören sich zwar viel an, entsprechen aber den Summen, die in
solchen Fällen – von denen meist keine Öffentlichkeit Kenntnis nimmt
– zu entrichten sind. Insofern wickelt die Justiz diese Affäre
korrekt ab. Tebartz-van Elst wiederum handelt klug. Er erspart sich
und seiner Kirche die Peinlichkeit eines öffentlichen Prozesses, bei
dem er juristisch wohl nichts gewinnen, seinen Ruf aber nur weiter
beschädigen könnte. Er gilt zudem damit nicht als vorbestraft. Der
katholische Theologe verzichtet aber andererseits darauf – im
Gegensatz zu Christian Wulff -, um seine Ehre zu kämpfen. Er muss
fortan damit leben, als überführter Lügner dazustehen und den Spott
dafür ertragen.
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