TKG-Novelle bleibt hinter Erwartungen zurueck

Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Aenderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Eine der zentralen politischen Aufgaben muss sein, schnelles Internet fuer alle zu verwirklichen, damit die Teilhabe aller Bevoelkerungsgruppen am technischen Fortschritt gesichert und die wirtschaftlichen Potenziale voll ausgeschoepft werden. Als staerkste Wirtschaftskraft in Europa muss Deutschland zudem das Ziel verfolgen, auch beim Glasfaserausbau Spitze zu sein.

Den damit verbundenen Herausforderungen wird die Bundesregierung nicht gerecht. Der von ihr vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsrechts ist unzureichend. Sie beschraenkt sich weitgehend darauf, europaeische Vorgaben umzusetzen, ohne eigene Impulse zu setzen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Rahmenbedingungen fuer einen flaechendeckenden Breitbandausbau als auch bei den Fragen des Verbraucherschutzes und der Netzneutralitaet. So taucht das Wort Netzneutralitaet im Gesetzestext nicht einmal auf.

Die vorgelegten Gesetzesaenderungen werden nicht ausreichen, um die selbst gesteckten Breitbandziele zu verwirklichen. Neben umfassenderen gesetzlichen Regelungen sind weitergehende Initiativen notwendig, um schnelles Internet fuer alle sicherzustellen und zugleich fuer eine dynamische Entwicklung zu sorgen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in Kuerze einen eigenen Antrag zum Breitbandausbau in den Bundestag einbringen, der deutlich ueber die Ansaetze der Bundesregierung hinausgehen wird.

Die Bundesregierung sollte unverzueglich einen nationalen Breitbandgipfel einberufen, um die erforderlichen Massnahmen mit den Laendern und Kommunen zielgenauer abzustimmen.

Planungsrechtliche Vorgaben und staatliche Foerderprogramme muessen verbessert und erweitert werden. Durch ein Sonderprogramm Breitbandausbau bei der KfW und damit verbundene Zinsverbilligungen koennten zusaetzliche Investitionen in Milliardenhoehe angestossen werden. Auch muessten die regulatorischen Bedingungen fuer Kooperationen von Unternehmen verbindlicher abgeklaert werden. Denn wir brauchen einen fairen Wettbewerb und moeglichst viele Unternehmen, die investieren.

Hierbei ist auch die Bundesnetzagentur besonderes gefordert.

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