Vaatz/Kolbe: Leid der DDR-Heimkinder anerkennen

Der gemeinsame Antrag der Bundestagsfraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen „.Opfern von Unrecht und
Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ wird heute in
erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold
Vaatz, und der für Heimkinder aus der ehemaligen DDR zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Kolbe:

„Unser überfraktioneller Antrag zu einer gesamtdeutschen
Entschädigung misshandelter ehemaliger Heimkinder fordert für Opfer
aus DDR-Jugendeinrichtungen den Zugang zu Hilfsangeboten. Während
sich der „Runde Tisch Heimerziehung“ seit 2009 ausschließlich mit
westdeutschen Heimkindern auseinandergesetzt hat, wird jetzt zum
ersten Mal auch die Situation der Heimkinder aus der ehemaligen DDR
im Deutschen Bundestag umfassend beraten.

Das Ziel einer Anerkennung des Leids dieser Kinder und
Jugendlichen, welche in DDR-Heimen zu „sozialistischen
Persönlichkeiten“ erzogen werden sollten und dabei auch vielfache
Formen der Benachteiligung und Misshandlung erfahren mussten, rückt
damit näher. Konkret fordern wir mit unserem Antrag, in West und Ost
gleichwertige rehabilitative und finanzielle Maßnahmen zugunsten der
Betroffenen ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen zu
schaffen. Die Finanzierung dieser Leistungen soll in West und Ost zu
je einem Drittel vom Bund übernommen werden.

Die notwendige Beteiligung der Länder an der Finanzierung dieser
Hilfen ist nun zügig zwischen Bund und Ländern zu verhandeln. Nach
der Einbringung des Antrags in den Bundestag werden wir eine zügige
Beratung in den Ausschüssen forcieren, um dann möglichst schnell
entsprechende gesetzliche Regelungen für die Betroffene zu erreichen.
Zudem begrüßen wir, dass das Bundesinnenministerium die weitere
wissenschaftliche Aufarbeitung des Systems der Heimerziehung in der
DDR, mit der Ausschreibung verschiedener Forschungsaufträge
unterstützen möchte. Hier soll gemeinsam mit der Gedenkstätte
„Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ das menschenverachtende System
der DDR-Heimerziehung noch eingehender beleuchtet werden und das
Ausmaß der Misshandlungen nochmals belegt werden.“

Hintergrund:

Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis
1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und
Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen
Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen
Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und
besonders im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung
von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die
Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die
Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit
1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in
den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene
Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer
Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen
Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in
der Bundesrepublik hatten sie nicht die Möglichkeit, dass unabhängige
Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen
diese groben Menschenrechtsverstöße zur Hilfe eilten.

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