Vattenfall muss Brunsbüttel aufgeben

Pressemitteilung

Rechtsgutachten: Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel ist nach
mehr als drei Jahren Stillstand erloschen – Vattenfall erhält
Quittung für taktischen Betrieb des umstrittenen Reaktors –
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake: „Auch aus Gründen der
Sicherheit darf keine Anfahrgenehmigung mehr erteilt werden“

Das seit Juli 2007 nach wiederholten schweren Störfallen
abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel muss endgültig stillgelegt
werden. Dafür spricht nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.
V. (DUH) nicht nur das heute in Kiel vorgelegte Rechtsgutachten der
Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH,
Cornelia Ziehm, für die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im
Schleswig-Holsteinischen Landtag, sondern auch der insgesamt
fragwürdige Sicherheitszustand des Siedewasserreaktors an der Elbe.

DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake verwies darauf, dass der
fast 35 Jahre alte Siedewasserreaktor seit Jahren wegen seiner
Sicherheitsdefizite in der Kritik stehe. Insbesondere das
Notstromsystem weise nicht nur gegenüber dem heutigen Stand von
Wissenschaft und Technik, sondern auch gegenüber anderen Altreaktoren
gravierende Mängel auf. Schon 2003 hatte die
Reaktorsicherheitskommission (RSK) der Bundesregierung festgestellt,
dass selbst mit einem Totalaustausch des veralteten und konzeptionell
fragwürdigen Sicherheitsleitsystems gegen ein modernes gemäß dem
Stand von Wissenschaft und Technik ausgeführtes System „kein
Sicherheitsgewinn verbunden ist, da dies die Defizite im
Anlagenkonzept hinsichtlich des Aufbaus der Notstromversorgung nicht
ausgleicht.“ Daran habe sich bis heute nichts geändert.

Baake forderte die Atomaufsicht in Kiel auf, jeden Antrag auf
Wiederanfahren des Reaktors durch die Reaktoreigentümer Vattenfall
Europe und E.on „aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen
abzulehnen“. Baake warf dem Betreiber Vattenfall Europe vor, „den
Stillstand des AKW Brunsbüttel seit Jahren aus taktischen Motiven in
die Länge gezogen zu haben, um das rettende Ufer der
Laufzeitverlängerung zu erreichen.“ Das aktuelle Rechtsgutachten lege
den Schluss nahe, dass nun eine Wiederinbetriebnahme aus juristischen
Gründen praktisch ausgeschlossen sei. Baake: „Vattenfall Europe
erhält jetzt die Quittung für einen taktisch motivierten
Reaktorstillstand, bei dem Sicherheitsfragen kaum mehr als eine
Nebenrolle spielten.“

Das Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm, kommt zu dem Schluss, dass
die Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks nach drei Jahren ohne
Stromproduktion erloschen ist. Das ergebe sich aus einer Regelung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes für Industrieanlagen, auf das das
Atomgesetz, das den Betrieb von Atomanlagen regelt, bereits seit
seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 1960 verweist. Vorgesehen
war zunächst eine eigene, entsprechende Rechtsverordnung für
Atomanlagen, die jedoch nie erlassen wurde. In einem solchen Fall
gilt die Regelung für Industrieanlagen unverändert. Für eine
Wiederinbetriebnahme müsste deshalb der Brunsbüttel-Betreiber eine
neue Betriebsgenehmigung beantragen, deren Erteilung aber wegen des
hoffnungslos veralteten technischen Zustands des Reaktors praktisch
ausgeschlossen wäre.

Link zum Rechtsgutachten:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2469

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 c2400867-0, E-Mail:
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Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
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