Waffenrecht: Tabu und Privileg Kommentar von Stefan Hupka

Schusswaffen fallen in Deutschland unter das Gewaltmonopol
des Staates, für Privatleute sind sie grundsätzlich tabu. Sie dennoch besitzen
und gebrauchen zu dürfen, ist ein Privileg, das nur mit strikten Kontrollen und
Nachweisen zu rechtfertigen ist. Wie Fälle aus der Reichsbürger-Szene zeigen,
kann der Staat sich beim Waffenrecht nicht die kleinste Nachgiebigkeit und
Toleranz leisten – zum Schutz seiner Bürger, aber auch seiner Polizisten. Das
sollten Jäger und Sportschützen bedenken und sich ihre mitunter nörgelnde Kritik
sparen. http://mehr.bz/khs290s

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