Viele Fragen stellen sich nach dem tödlichen Schuss
eines Polizisten auf einen offenbar verwirrten Mann. Zunächst die
nach der Verhältnismäßigkeit der Aktion: Gab es keine Möglichkeit,
den 31-Jährigen auf andere Weise zu stoppen? Wieso kamen nicht der
Schlagstock oder Pfefferspray zum Einsatz? Auch ein
Elektroschock-Gerät hätte den Angreifer außer Gefecht gesetzt, diese
Geräte sind der Polizei bislang verboten, zu Recht? Wieso stieg der
Beamte überhaupt zu dem Nackten in den Brunnen? Warum haben die
anderen Beamten am Tatort, die die Situation beobachteten, nicht
eingegriffen? Hätten sie den Angreifer gemeinsam womöglich aufhalten
können? Rein rechtlich ist die Lage klar: Ein Polizist darf sich mit
den Mitteln wehren, die aus seiner Sicht nötig sind, um einen Angriff
unmittelbar zu beenden. Doch greift man kühl zum Schlagstock oder zum
Elektroschocker, wenn jemand mit einem Messer heranstürzt? Gibt es
eine Dienstvorschrift für Todesangst oder Panik? Es ist ein Drama,
das nun gründlich von Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht
werden muss und aus dem Konsequenzen zu ziehen sind. Darauf hat auch
der betroffene Beamte ein Anrecht.
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