Datenschutz gleich Täterschutz? Der Vergleich klingt
vernichtend. Nicht immer trifft er zu. Aber in diesem Fall ist es so.
Leider. Weil die Revierzentralen am Ufer des Rheins die telefonischen
Meldungen der Schiffe nur sehr kurzzeitig speichern dürfen, scheitert
jede Verfolgung von Umweltsündern. Schiffsführer, die mal eben ihre
Restchemikalien in den Strom kippen, hinterlassen bei den
Meldestellen an Land keine Spuren. Wir reden hier nicht über eine
unschöne Verfärbung des Flusses, die das romantische Bild stört. Der
Rhein und seine Nebenflüsse dienen ihren Uferregionen als großes
Trinkwasserreservoir. Wer also diese Lebensadern bewusst oder
unbewusst vergiftet, muss zur Verantwortung gezogen werden können.
Wer Gesetze formuliert, die die Verfolgung der Umweltsünder unmöglich
macht, hat sie zu korrigieren. Insofern: Es ist gut, dass das
Bundesverkehrsministerium auf Druck der Rheinanlieger-Länder die
Absicht hat, einengende Vorschriften zu lockern. Ob es sich damit
durchsetzt, ist derzeit eine noch offene Frage. Die Berliner
Koalition ist uneins, wie sie die künftige Vorratsdatenspeicherung
generell handhaben wird. Sollte die politisch wie rechtlich brisante
Debatte dazu führen, dass der Datenschutz am Rheinufer auf lange
Sicht und kurioserweise ein Täterschutz bleibt, wäre dies ein
Armutszeugnis für den Rechtsstaat.
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