Als ein „Armutszeugnis“ für die Berliner
Regierungskoalition bezeichnete NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD)
die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Bundeswahlrecht. Darin hatten die Karlsruher Richter das erst vor
wenigen Monaten von den Regierungsfraktionen im Alleingang
durchgesetzte Bundeswahlgesetz in wesentlichen Teilen für nichtig
erklärt. „Ein verfassungskonformes Wahlrecht ist das Fundament einer
jeden Demokratie. Es ist beschämend für die Bundesregierung, dass
Deutschland nach so kurzer Zeit und nur ein Jahr vor der
Bundestagswahl wieder ohne gültiges Wahlgesetz dasteht“, kritisierte
Jäger gegenüber den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe
(Donnerstagausgabe). Laut Bundesverfassungsgericht ist vor allem die
ungelöste Problematik sogenannter Überhangmandate mit den Vorgaben
der Verfassung nicht vereinbar. „Ausgleichslose Überhangmandate
verzerren den Wählerwillen“, erklärte Jäger. „Dass die Berliner
Koalition gleichwohl unverändert an Überhangmandaten festhalten
wollte, war alleine machtpolitischen Interessen geschuldet. Jetzt
haben sie dafür die Quittung bekommen. Was wir brauchen, ist ein
klares und faires Wahlrecht, das von einem breiten Konsens getragen
wird“, erklärte Jäger. „Diesem Anspruch wurde das vorgelegte Gesetz
in keiner Weise gerecht.“
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