WAZ: Recht auf Urlaub für den Glauben. Kommentar von Gudrun Büscher

Über was reden wir hier eigentlich? Niemand stellt
in Abrede, dass wir in Deutschland eine christlich-abendländische
Tradition haben. Und sie gerät auch nicht ins Wanken, wenn Muslimen
das Recht eingeräumt würde, beispielsweise am Zuckerfest freinehmen
zu dürfen, wie NRW-Arbeitsminister Schneider vorschlägt. Wer als
Christ jemals in einem nicht-christlichen Land gelebt und gearbeitet
hat, der weiß, wie schön es ist, freinehmen zu können, um mit der
Familie Weihnachten oder Ostern zu feiern. Eigentlich sollte es eine
Selbstverständlichkeit sein, dass im Arbeitsleben, in Betrieben und
Büros Rücksicht genommen wird. In den allermeisten Fällen geschieht
das auch. Es gibt kaum Klagen oder Beschwerden. Und wenn doch? Dann
hilft ein Rechtsanspruch. Er kostet nichts, er tut nicht weh und kann
als Zeichen des Respekts verstanden werden. Und so sollte er auch
gemeint sein.

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