Unfruchtbar: Das ist keine Diagnose, die eine Frau
oder ein Mann heutzutage hinnehmen muss. Die „Babymacher“
(tatsächlich prangt dieser Begriff als Link auf der Homepage der
Essener Reproduktionsmediziner) sind in allen erlaubten Methoden
geübt, die einem Paar zum Wunschkind verhelfen. Die Samenspende ist
für sie eine eher einfache Behandlung. Ist ein Kind auf diesem Weg
erst einmal gezeugt und gesund geboren, ist die Mission der
„Babymacher“ erfüllt. Ob Eltern ihr Kind früh darüber aufklären, dass
es nur einen „sozialen“ Vater hat, ob sie mit einer Lüge leben, die
eine Schwiegermutter im Streit dann doch ausplaudert – das spielt für
die Mediziner keine Rolle mehr. Doch hier beginnen die Nöte der
Kinder. Ist das Verhältnis zum „sozialen“ Vater zwangsläufig gestört,
weil die Gene nicht stimmen? Gibt es womöglich ein erhöhtes
Krebsrisiko? Der Zweifel kann nagend sein und die Beziehung zum
sozialen Vater behindern oder gar zerstören. Mit ihrer vertraglich
zugesicherten Anonymität blenden die Mediziner die Rechte der Kinder
völlig aus. Dass nun das Oberlandesgericht Hamm diese Rechte über
alte Verträge stellt, schafft Klarheit. Wer künftig spendet, muss
auch bereit sein, Jahre später ein unbekanntes Kind zu treffen. Das
erleichtert es Mutter und sozialem Vater vielleicht auch, frühzeitig
aufzuklären. Denn wenn dem Kind die Verunsicherung erspart werden
soll, geht daran kein Weg vorbei.
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