NRW will Beamtinnen den Aufstieg erleichtern. Wer
sich in den öffentlichen Verwaltungen (und vielfach in Unternehmen)
umschaut, weiß um die Notwendigkeit dieses Anliegens. Während Frauen
in den unteren Ebenen oftmals sogar in der Überzahl sind, stehen
weiter oben in der Hierarchie deutlich mehr Männer. Das neue
Dienstrecht des Landes eignet sich nach Meinung mehrerer Richter aber
nur schwerlich, dieses Missverhältnis zu lösen.
Statt auf die Vorschläge der Gerichte einzugehen und das
Dienstrecht nachzuarbeiten, will das Land sein Gesetz auf Biegen und
Brechen retten. Dazu greift es zu solch ungewöhnlichen juristischen
Mitteln, dass selbst versierte Fachleute ins Grübeln kommen. Dass es
nun den Verfassungsgerichtshof anruft, verzögert nicht nur die
Klärung. Rot-Grün provoziert auch den Eindruck, es wolle sich
zweieinhalb Monate vor der Landtagswahl der weiteren Verantwortung
für das Beförderungschaos entziehen – immerhin ist ja nun das
NRW-Verfassungsgericht am Zug. Das ist nicht nur ungeschickt, sondern
auch unnötig: Es wäre wohl viel weniger Aufhebens um die
Frauenförderung gemacht worden, hätte der Gesetzgeber zügig
nachgebessert. Den Beamtinnen jedenfalls wäre schneller geholfen.
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