Die Lebenswelt der Familien hat sich schon lange
gewandelt. „Patchwork“-Familien, wo etwa ein neuer Partner seine
Kinder mit in die Beziehung bringt oder Alleinerziehende ersetzen
mehr und mehr das traditionelle Familienmodell. Bei jedem dritten
Kind, das zur Welt kommt, sind die Eltern bei der Geburt nicht
verheiratet. Das deutsche Recht hat dies bislang ignoriert. Im
Familienrecht ist zwar geregelt, dass der Vater ein Recht auf Umgang
mit seinem Kind hat, doch damit war der rechtliche Vater gemeint –
nicht der biologische. Dass ein Kind mehrere Eltern haben kann, war
im deutschen Recht bislang nicht vorgesehen. In den vergangenen
Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer
Reihe von Entscheidungen die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Nun
zieht auch der deutsche Gesetzgeber endlich nach. Väter werden es in
Zukunft leichter haben, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Damit
wurde nicht nur eine lang fällige Anpassung an die Realität
vollzogen, die Reform dürfte in Zukunft auch viel Leid ersparen
helfen. Die gestärkten Rechte lassen sich indes auch als Appell an
die Väter verstehen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
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