Barbara Steffens hat getan, was sie tun musste. Sie
ist Gesundheitsministerin. Es gehört zu ihrer Aufgabe, die Menschen
zu warnen, wenn sie Stoffe inhalieren, von denen sie nicht genau
wissen, wie gefährlich sie sind. Denn dass das Nikotin der
E-Zigaretten schädlich ist, daran besteht wohl kein Zweifel. Nur über
das Ausmaß streiten Lobbyisten und Wissenschaftler weiterhin. Die
Warnung war deshalb in Ordnung. Die E-Zigarette auf Basis des
Arzneimittelschutzgesetztes zu verbieten, war es nicht. Das Verbot
schränkt die persönliche Freiheit der Menschen und ihr Recht auf
Genuss ein. Das sieht auch das Oberverwaltungsgericht so. Es ist zwar
noch keine Entscheidung gefallen, doch der Hinweis der Juristen an
die Ministerin ist ein erstes Indiz, wohin die Debatte um die
aromatisierten Nikotinspender gehen könnte: Sie sind Genuss- statt
Arzneimittel. Die Grundlage für das Verbot wackelt. Unangenehm für
Steffens, die sich an die Spitze der E-Zigaretten-Gegner in
Deutschland gestellt hat. Mehr aber zunächst auch nicht. Bis es eine
bundesweit gültige Rechtsprechung geben wird, werden noch viele
Richter vieler Instanzen urteilen müssen. Siehe dazu auch:
Rauchverbot.
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