Doch im vorliegenden Fall hatte es bereits
Verdachtsmomente gegen die Eltern gegeben. Das Mädchen musste wegen
schwerer Schädelverletzungen operiert werden. Woher die Verletzungen
kamen, konnte die Staatsanwaltschaft nicht herausfinden. Das
Verfahren wurde im November eingestellt. Juristisch war es damit
erledigt. Aber hätte sich das Jugendamt einfach damit zufrieden geben
dürfen? Irgendetwas musste schließlich vorgefallen sein. Von alleine
wird sich das Mädchen eine solch schwere Kopfverletzung nicht
zugezogen haben. Zumindest hätte der Vorfall bei den Ämtern und
Diensten Grund genug sein müssen, bei dieser Familie einmal mehr und
genauer hinzusehen.
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