Es ist daher wenig hilfreich, wenn jetzt der
Wehrbeauftragte Helmut Königshaus das Problem kleinredet. Zwar
scheint die Zahl dieser Fälle in der Bundeswehr über die Jahre nicht
zu steigen, doch deshalb von „Einzelfällen“ zu reden, ist das falsche
Signal. Gerade er sollte offensiv mit dem Thema umgehen und alles
tun, um solche Delikte aufzuklären, denn er ist qua Amt der Anwalt
der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, möglichen
Grundrechtsverletzungen innerhalb der Truppe nachzugehen und dem
Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Denn
auch für die Soldaten gilt Artikel 1 des Grundgesetzes, der da
lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
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