Der Richterspruch von Karlsruhe ist vor allem
eines: ein Vorratsbeschluss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Doch einfach in die Schublade legen darf die Politik das Urteil
nicht: Sie sollte schleunigst definieren, was sie unter „äußersten
Ausnahmefällen“ von „kastastrophischen Dimensionen“ versteht. Nur für
den hoffentlich nie eintretenden Fall des Falles.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de