Einige Fortschritte hat, dies muss man Frau Aigner
bescheinigen, ihre Politik gemacht – siehe das Lebensmittel-Portal.
Es sind aber kleine Fortschritte. Denn gegenüber ihren Ankündigungen
blieben die Ergebnisse ihrer Gesetzesvorlagen und Maßnahmen stets
weit zurück. Wie zuletzt beim Verbraucherinformationsgesetz, das
gerade am 1. September in Kraft getreten ist und wonach die
Verbraucher bei Lebensmittelskandalen „noch schneller“ und „noch
leichter“ Auskünfte erhalten sollen. Warum aber Behörden die
Verbraucher nur bei einer Gesundheitsgefährdung informieren müssen,
nicht aber bei Täuschungen, erschließt sich dem Betrachter nicht. Und
noch immer warten Verbraucherschützer vergeblich darauf, dass
wirklich die von Frau Aigner angekündigten Testkunden zu den
Bankberatern geschickt werden.
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