Westfalen-Blatt: Bundesfinanzministerium will Geld für kommunalen Straßenbau drastisch kürzen. Die Summe von 1,33 Milliarden Euro soll von 2014 an jährlich um 20 Prozent gekürzt und dann ganz gestrichen werden.

Die Milliarden-Förderung des kommunalen
Straßenbaus durch den Bund steht vor dem Aus: Das
Bundesfinanzministerium plant, von 2014 an das Geld erheblich zu
kürzen. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Donnerstags-Ausgabe) unter Berufung auf das NRW-Verkehrsministerium.
Nach dem Zeitungsbericht soll die seit dem 1. Januar 2007 an die 16
Bundesländer gezahlte Summe von 1,33 Milliarden Euro jährlich um 20
Prozent abgeschmolzen werden. Ab 2019 könnte die Förderung somit
bereits ganz gestrichen werden. Nordrhein-Westfalen erhält jährlich
129,8 Millionen Euro aus dem Förderprogramm. Entlastungsstraßen, der
Ausbau von Straßen, die Grunderneuerung von Verkehrswegen und
Maßnahmen zur besseren Verkehrslenkung werden aus diesem Topf mit
einer Summe zwischen 60 und 75 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst.
Schon im nächsten Jahr könnten kaum noch neue Straßenbauprojekte
begonnen werden, da das Geld für laufende Maßnahmen benötigt werde,
sagte ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums dem Westfalen-Blatt.
Die Länder haben das Bundesfinanzministerium bereits aufgefordert,
die jährliche Summe zu erhöhen oder zumindest in gleicher Höhe weiter
zu zahlen. Die Federführung für die 16 Länder bei den entsprechenden
Verhandlungen liegt beim Land Sachsen-Anhalt, schreibt das
Westfalen-Blatt. Nach Angaben des NRW-Verkehrsministeriums sei die
Förderung des kommunalen Straßenbaus ein zentraler und
unentbehrlicher Baustein der Verkehrspolitik. Der ökonomische Nutzen
der kommunalen Straßenbauförderung liege auf der Hand. Die
Investitionen flössen direkt in den Erhalt und den Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur und stärkten damit den zentralen
Standortvorteil des Landes. Sie sorgten darüber hinaus auch für
Kontinuität vor allem im Baugewerbe und leisteten damit einen nicht
zu unterschätzenden Beitrag zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung.
Da derzeit der finanzielle Spielraum für neue Fördermaßnahmen nicht
feststehe, würden zunächst keine neuen Vorhaben in das Förderprogramm
2013 aufgenommen, teilte zum Beispiel die Bezirksregierung in Detmold
mit. Es gebe nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel neue
Bahnübergänge im Rahmen des Ausbaus der »Sennebahn« zwischen den
Oberzentren Bielefeld und Paderborn. Das Förderprogramm »Kommunaler
Straßenbau« umfasst bei der Bezirksregierung Detmold mehr als 200
laufende Maßnahmen. Im Durchschnitt werden jährlich 20 bis 30 neue
Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen. Im Hinblick auf den
Ausbau der »Sennebahn« liegt der tatsächliche Bedarf für das Jahr
2013 aber bei mehr als 40 Vorhaben. Es könnten aber voraussichtlich
nur 20 Projekte realisiert werden, schreibt die Zeitung. Das Geld für
die Förderung des kommunalen Straßenbaus stellt der Bund nach dem so
genannten Entflechtungsgesetz zur Verfügung. Das Gesetz regelt, dass
der Bund nach einem vorgegebenen Schlüssel das Geld an die Länder
zahlt. Nach jetziger Rechtslage läuft das Förderprogramm Ende 2019
aus.

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