Das geplante Gesetz zur »vertraulichen Geburt«
stärkt die Rechte derer, die sie am Anfang noch nicht selbst
einfordern können. Es schützt das werdende und neu geborene Leben.
Außerdem schafft die Regelung Rechtssicherheit. Babyklappen und
anonyme Geburten in etwa 130 Kliniken sind zwar rechtswidrig, aber
bislang geduldet. Indem Mütter 16 Jahre anonym bleiben können,
erhalten sie nun die Chance, ihr Leben in den Griff zu bekommen und
sich auf den Wegfall ihrer Anonymität vorzubereiten. Sie kappen die
Verbindung nicht komplett. Somit dürfte die Zahl an Kindern, die nie
erfahren, woher sie kommen, eingedämmt werden. Hoffentlich gilt
gleiches für die Zahl heimlicher Geburten an für Neugeborene
ungeeigneten Orten. Kein Kind und keine Mutter haben es verdient,
unter widrigen Umständen entbunden zu werden oder zu entbinden. Und
jeder hat das Recht, seine Herkunft zu kennen.
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einen Entwurf
präsentiert, der die von ihr ungeliebten Babyklappen nahezu unnötig
zu macht. Von politischer Seite ist der Weg geebnet.
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