Nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf einem
nur mit Flatterband gesperrten Bahnübergang in Espelkamp (Kreis
Minden-Lübbecke/NRW) sollen die Sicherheitsrichtlinien bundesweit
verschärft werden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt
(Samstags-Ausgabe). Das hat die Bezirksregierung Detmold in einem
Brief an das NRW-Verkehrsministerium gefordert, schreibt die Zeitung.
Die Bahn müsse rechtlich verpflichtet werden, Störfälle an
Bahnübergangen und die geplanten Sicherungsmaßnahmen der Polizei, der
zuständigen Verkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger unverzüglich
zu melden. Diese Informationspflicht sei dringend notwendig. Nur bei
einer rechtzeitigen Meldung könnten eventuell weitere notwendige
Sicherungsmaßnahmen an Bahnübergang und Straße ergriffen werden. Nach
Angaben des Eisenbahnbundesamtes hat der Bund in Zusammenarbeit mit
der Technischen Universität Dresden bereits eine Forschungsgruppe
beauftragt, um Planung und Instandhaltung von Bahnübergängen zu
verbessern, schreibt das Westfalen-Blatt. Auch der Landrat des
Kreises Minden-Lübbecke, Ralf Niermann (SPD), hat
Bundesverkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) aufgefordert, die
Sicherheitsstandards an Übergängen bei technischen Ausfällen generell
überarbeiten zu lassen. In Espelkamp waren nach dem Unfall
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet worden. So wurden im
Bereich des Bahnübergangs Tempo 30 eingeführt und die ausgeschaltete
Lichtzeichenanlage besser gekennzeichnet. Zudem stellte die Bahn eine
mobile Schrankenanlage auf. Zuvor war der Übergang durch
Streckenposten mit rot-weißen Flatterband gesichert worden. Bei dem
Unfall am 9. Januar 2013 war ein 14 Jahre altes Mädchen getötet
worden. Das von seiner Großmutter (71) gesteuerte Auto war auf dem
gesperrten Übergang von einem Zug der Eurobahn erfasst worden.
Derzeit gibt es nach Angaben der Bahn in NRW fünf Bahnübergänge, die
provisorisch von Streckenposten gesichert werden: außer in Espelkamp
in Bieren-Rödinghausen (Kreis Herford), im lippischen Lage, in Beelen
(Kreis Warendorf) und in Münster-Handorf. Zwei Unfälle auf einem
provisorisch gesicherten Bahnübergang hatte es im Dezember 2011 und
im Juni 2012 in Detmold gegeben. Nach diesen beiden Unfällen waren
die Streckenposten zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie hatten das
Absperrband nicht rechtzeitig gespannt. Die Amtsrichterin hatte auch
die Bahn scharf kritisiert, heißt es in dem Zeitungsbericht. Den
Übergang mit einem Flatterband zu sichern, berge ein hohes
Fehlerpotential, betonte die Richterin und attestierte der Deutschen
Bahn eine gewisse Mitverantwortlichkeit.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 – 585261