In anderen Ländern mag ein Feiertag am
traditionellen Gebetstag der Muslime ausgerufen werden für einen
effektvollen Protest. Mit tödlichen Folgen. In unserem Land ist es
mehr als genug, dass die Polizei sich für mögliche Ausschreitungen
rüsten musste und muss. Demonstrationen sind Grenzen gesetzt.
Rechtsstaatlich definierte Grenzen. Provokationen, die religiöse
Gefühle verletzen, dürfen angeprangert werden. Strafbare Parolen in
Wort und Schrift, Vermummte, Ausschreitungen – darauf gäbe es jedoch
nur die Antwort eines konsequenten Vorgehens der Ordnungshüter. Gut,
dass dies am Freitag (noch) nicht notwendig war. Das tumbe
islamfeindliche Video eines wirren amerikanischen Provokateurs
erfordert in Deutschland das Buchstabieren des kostbaren Gutes der
Toleranz. Darf das Hetzvideo öffentlich gezeigt werden? Inhaltsleeren
Irrsinn ausgrenzen zu wollen, das muss auch in einem Land möglich
sein, das auf Grund seiner Geschichte der Meinungsfreiheit besonders
verpflichtet ist. Selbst wenn dieser Schritt Rechte des Einzelnen
einschränkt. Und was ist mit Protesten zum Mohammed-Video auf unseren
Plätzen? Die Freiheit des Denkens ist selbstredend schützenswert für
die Muslime in unserer Mitte. Freiheit und Toleranz enden allerdings
dort, wo Gewalt erzeugt wird von unkontrollierbaren
fundamentalistischen Strömungen. Denn größter Gefahrenpunkt ist die
Manipulation: Wer den großen Knall will statt Protest, der
instrumentalisiert unter dem Mäntelchen der Religionsfreiheit andere
für terroristische Pläne. Dafür ist bei uns kein Platz. Trotzdem
sollte nie vergessen werden: Hass predigende Fanatiker repräsentieren
nicht eine ganze Religionsgemeinschaft.
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