Es geht um eine Grundsatzfrage: Dürfen Bürgerrechte
für mehr Sicherheit eingeschränkt werden? Die Videoüberwachung im
öffentlichen Raum verletzt Persönlichkeitsrechte, weil Bürger ohne
Einwilligung beobachtet werden können. Deshalb droht eine Klagewelle,
wenn Städte Kameras aufbauen. Dass Meschede gegen eine mögliche
Weisung der Kommunalaufsicht notfalls selbst klagen will, beschreibt
allerdings eine neue Qualität der Auseinandersetzung.
Dabei lohnt es, die Pläne der Sauerländer Vorreiter im Detail zu
begutachten. Anders als in Metropolen wie London geht es nicht um
eine flächendeckende Beobachtung in Orwellscher Dimension. Verstößt
es wirklich gegen die Rechtsordnung, wenn aufgezeichnete Fotos nur
nach Delikten eingesehen werden können und sonst automatisch gelöscht
werden? Diese Form der Videosicherung unterscheidet sich erheblich
von der akzeptierten Vollüberwachung in Bahnhöfen und Zügen. Dass der
Datenschutz den Kommunen bei der Kontrolle der Bürger enge Grenzen
setzt, ist nachvollziehbar. Aber auch hier muss die
Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Wenn es Angsträume
oder Vandalismus-Schwerpunkte gibt, dient eine Videosicherung dem
Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Die Standorte für Kameras müssen
begrenzt und begründet sein, ein Verbot der Videosicherung aber
scheint überzogen.
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