Diee dritte Schlappe der Regierung Kraft vor dem
Verfassungsgericht ist keine Bagatelle: Ein Bruch der Verfassung
wiegt schwer – auch wenn sich die Regierungschefin mit ihrer
präventiven Politik auf Pump politisch wie moralisch auf dem
richtigen Weg wähnt. Die Richter haben keinen Zweifel gelassen, dass
die Trickserei des Finanzministers bei der Schuldenaufnahme nicht
akzeptabel ist.
Zur Wahrheit gehört, dass auch die
klagende CDU in ihrer Regierungszeit mit der FDP vom höchsten Gericht
des Landes kräftig gerüffelt wurde, weil die Schuldenobergrenze
überschritten wurde. Dass Rot-Grün aber trotz anstehender
Schuldenbremse in NRW munter an der Kreditschraube dreht, während
Länder wie Bayern frühere Bankkredite längst wieder tilgen, ist
unverantwortlich.
Das Verfassungsgericht verfügt über
keine Sanktionsmöglichkeiten. Auch deshalb wurden Urteile von
Beklagten oft lediglich bedauernd zur Kenntnis genommen – und
abgehakt. Langsam setzt sich aber die politische Erkenntnis durch,
dass die Zeit teurer Wahlgeschenke und kreditfinanzierter
Förderprogramme vorbei ist: Nachhaltige Politik für kommende
Generationen ist ohne stabile Haushalte nicht denkbar.
Schulden sind nicht sozial, weil wir unseren Kindern eine
gewaltige Hypothek hinterlassen. Die FDP warnt im Jargon von
Wahlkämpfern vor „finanzpolitischen Geisterfahrern“:
Ministerpräsidentin Kraft wird bald den Beweis antreten müssen, dass
sie die Neuverschuldung des Landes strukturell senken kann – auch
wenn sich die Konjunktur eintrüben sollte. Die Phase des Aussitzens
und Verteilens ist vorbei.
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