Man stelle sich einmal vor, ein Finanzbeamter
müsste das Computerprogramm, mit dem er Steuererklärungen bearbeitet,
selbst kaufen. Oder ein Steuerfahnder müsste die Fahrt zur Razzia aus
eigener Tasche bezahlen. Scheint irgendwie skurril,
oder?
Von den Lehrern aber hat man genau dies bisher
offenbar erwartet. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht sich auf die
Seite der Pädagogen gestellt: Es hat die Länder verpflichtet, die
Schulbücher auch zu bezahlen, die die Lehrer für ihren Unterricht
brauchen. Bisher haben die Länder diese Kosten gern auf die Gemeinden
als Schulträger abgewälzt – oder eben gleich ganz den Lehrern
überlassen.
So wie die Kosten für Klassenfahrten. Die
hatten die Lehrer ebenfalls aus eigener Tasche begleichen müssen, bis
das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass dies nicht rechtmäßig ist.
Gestern hat das Land endlich ausreichende Mittel für Reisen in den
Etat eingestellt.
Natürlich braucht jeder Arbeitgeber
Mitarbeiter, die großen Einsatz zeigen. Natürlich braucht ein Staat
Bürger und Bedienstete, die sich engagieren. Natürlich dürfen wir
alle nicht jede Aufgabe dem Gemeinwesen aufbürden. Aber hier ist
bisher wohl doch an den falschen Flecken gespart worden.
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