TOP 2: Erstes Gesetz zur Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes (Drs-Nr.: 19/622, 19/621, 19/523, 19/367)
Das Bundesteilhabegesetz ist eine der größten sozialpolitischen
Reformen der letzten Jahre. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Die gesellschaftliche
Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll dadurch umfassend gestärkt
werden. Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst
bestimmen und besser am Arbeitsleben teilhaben können. Dies muss
jetzt in Ausführungsgesetzen auch in Schleswig-Holstein umgesetzt
werden.
In einem eiligen Verfahren, das nicht den Anforderungen auf
umfassende Teilhabe gerecht geworden ist, liegt uns heute ein erstes
Teilhabestärkungsgesetz vor. Die Jamaika-Koalition hat gegenüber dem
Entwurf der Landesregierung nach einer sehr beeindruckenden Anhörung
im Sozialausschuss noch einige Punkte überarbeitet. Unsere
Kritikpunkte an dem Entwurf der Landesregierung und auch an dem
überarbeiteten Entwurf der Jamaika-Fraktionen bleiben jedoch
bestehen. Sie haben den historischen Moment zur Verbesserung der
Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein nicht genutzt. Und darum
bleiben wir auch bei unseren Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf
der Landesregierung, die wir heute noch einmal im
Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Abstimmung stellen.
Dabei sind uns drei Punkte besonders wichtig:
1. Wir wollen die Verantwortung des Landes, sich für einheitliche
Lebensbedingungen in ganz Schleswig-Holstein einzusetzen, stärken. Es
muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass
Eingliederungshilfeleistungen nicht davon abhängen, in welcher Region
oder Kommune der Mensch mit Behinderung lebt. Zukünftig dürfen
Eingliederungshilfeleistungen nicht von der Postleitzahl des
Antragstellers abhängig sein.
2. Wir wollen in allen Bereichen der Umsetzung des
Teilhabestärkungsgesetzes Menschen mit Behinderung aktiv beteiligen.
Das gilt sowohl für den Steuerungskreis, wie auch für die
Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft sollte aktiv an der
Entwicklung des Instruments der Bedarfsermittlung und an der
landeseinheitlichen Aufgabenwahrnehmung in der Eingliederungshilfe
einbezogen werden. Konnten Betroffene schon nicht an der Erarbeitung
des vorliegenden ersten Teilhabestärkungsgesetzes deutlich und
kritisch mitwirken, so müssen sie doch jetzt, wenn es um die konkrete
Ausgestaltung geht, deutlich ihre Anregungen, Ideen und Forderungen
einbringen können. Hier gilt für uns nach wie vor die Leitlinie
„nicht über uns – ohne uns“.
3. Das erste Teilhabestärkungsgesetz wäre eine hervorragende
Gelegenheit, die bislang nicht existierende, rechtliche Verpflichtung
für Kreise und Kommunen, kommunale Beauftragte und Beiräte für
Menschen mit Behinderung einzurichten, zu verankern. Wenn die
Verantwortung für die Trägerschaft der Eingliederungshilfe
kommunalisiert wird, dann muss auch zwingend auf kommunaler Ebene
Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Dies ist
auch eine alte Forderung des Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderung, der die Bestellung von kommunalen Beauftragten bzw.
Beiräten in der Kreis- bzw. Gemeindeordnung einfordert. Diese Punkte
haben wir versucht in unserem Antrag zum Gesetzentwurf der
Landesregierung aufzugreifen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt,
dass es richtig ist. Menschen mit Behinderung umfassend bei der
Regelung ihrer Angelegenheiten zu beteiligen. Mit dem
Teilhabestärkungsgesetz dürfen nicht nur die Grundlagen für die
Trägerschaft der Eingliederungshilfe gelegt werden, sondern es muss
auch die Verantwortlichkeit, die Rechte und die Teilhabe von Menschen
mit Behinderung geregelt werden. Es ist sehr bedauerlich, dass aus
der umfassenden und beeindruckenden Anhörung kaum etwas gelernt
wurde. Andere Bundesländer haben uns einiges voraus und schaffen es
viel besser, die Partizipation von Menschen mit Behinderung zu
verwirklichen. Wir müssen nun abwarten und darauf vertrauen, dass die
Erarbeitung der Landesrahmenverträge und die Sicherstellung
bedarfsgerechter Angebotsstrukturen in Schleswig-Holstein im Sinne
der Teilhabestärkung und zwar landeseinheitlich geschieht.
Es bedeutet auch, dass wir die Arbeitslosigkeit von Menschen mit
Behinderung aktiv verringern müssen. Dazu gehört eine Umsetzung des
Budgets für Arbeit so, dass es in allen Teilen Schleswig-Holsteins
wirksam umgesetzt werden kann. Es bedeutet aber auch, dass Menschen
mit Behinderung leichter eine Ausbildungssituation vorfinden, die
ihren persönlichen Qualifikationen entspricht. Darum – Menschen mit
Behinderung wollen Teilhabe und Partizipation. Menschen mit
Behinderung wollen gleiche Rechte. Darum: „Schaut in die Sterne,
nicht auf eure Füße“! (Zitat von einem, der wohl berühmtesten
Menschen mit Behinderung – Steven Hawking)
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberge@spd.ltsh.de)
Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell