Rechtsterroristische Vereinigung / Sächsisches Innenministerium stieß schon 2014 auf „Revolution Chemnitz“

Es ist die Nachricht des Tages: Der
Generalbundesanwalt ermittelt gegen sieben mutmaßliche
Rechtsterroristen aus dem Raum Chemnitz. In ihrer Pressemitteilung
schreibt die Behörde aus Karlsruhe: „Nach den bisherigen
Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und
Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und sollen sich als führende
Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens verstanden
haben.“ Weiter heißt es in der Verlautbarung: „Spätestens am 11.
September 2018 haben sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge
zu der Gruppierung –Revolution Chemnitz– zusammengeschlossen.“

Spätestens am 11. September 2018 – diese Formulierung der obersten
Strafverfolgungsbehörde ist nicht falsch. Dem stern und dem
Fernsehsender RTL liegt allerdings ein Dokument aus dem sächsischen
Innenministerium vor. Es stammt aus dem März 2014. In dem Dokument
geht es um die Auflösung einer anderen rechtsextremen Organisation,
der „Nationalen Sozialisten Chemnitz“.

Diese Verfügung des Innenministeriums zeigt, dass die Behörden
schon 2014 auf „Revolution Chemnitz“ gestoßen waren. Sie hatten
damals nämlich eine Facebook-Seite mit dem Namen
„Revolution-Chemnitz-ANW“ entdeckt. Wörtlich heißt es in der
Verfügung: „Auf der einschlägigen Internet-Seite der Aktionsgruppe
Chemnitz von –Raus in die Zukunft– findet sich ein Link auf das
Facebook-Profil –Revolution-Chemnitz-ANW–.“

Ob der Staatsschutz in Sachsen die „Revolution Chemnitz“ damals
auch weiter beobachtete, geht aus dem Papier nicht hervor.

Die Meldung ist nur unter Nennung der Quelle „stern“ zur
Veröffentlichung frei.

Pressekontakt:
Sabine Grüngreiff
G+J Unternehmenskommunikation
gruengreiff.sabine@guj.de
(040) 3703-2468

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