Übergreifende Kritik am Referentenentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz / bpa fordert klare Richtungsentscheidung

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) sorgt für
übergreifende Kritik bei den Verbänden. Der bpa – Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. – begrüßt zwar ausdrücklich
die geplanten Verbesserungen, insbesondere für Menschen mit einer
Demenz – die Bewertung des Referentenentwurfes insgesamt fällt aber
kritisch aus. Große Einigkeit im Rahmen der heutigen Anhörung bestand
insbesondere zu folgenden Kritikpunkten.

„Der Referentenentwurf führt einen neuen Typus von
Leistungserbringern ein. Für diese Einzel- und Präsenzkräfte gelten
keine bzw. nur geringfügige Qualitätsanforderungen. Überwiegend sind
Verträge mit den einzelnen Pflegekassen nicht erforderlich. Und da
nur ein Teil dieser Kräfte im Rahmen von Einzelverträgen den Kassen
bekannt ist, ist deren Eignung weitgehend ungewiss. Zudem bleibt
offen, ob sie überhaupt die sozialversicherungs- und
arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Trotzdem sollen die
Pflegekassen die gleichen Beträge auszahlen, als wären es zugelassene
Pflegedienste. Der Gipfel ist die Möglichkeit zur Verlagerung
regulärer Pflegeaufgaben in Heimen auf Ehrenamtliche gegen
Aufwandsentschädigung“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa.

Ebenso wie der bpa kritisieren u.a. auch Pflegekassen,
Sozialhilfeträger und Wohlfahrtsverbände diese neuen
„Leistungserbringer“, die Pflegebedürftige ohne ausreichende Qualität
und Kontrolle versorgen würden.

Viele Sachverständige schlossen sich der Kritik des bpa an, dass
es keine Verbesserungen für Pflegebedürftige in Heimen und für
ambulant versorgte Pflegebedürftige der Pflegestufe III geben soll.
„Die Verbesserungen für Demenzerkrankte sind auf die ambulant
versorgten Versicherten mit Ausnahme der Pflegestufe III
ausgerichtet, die stationär betreuten Pflegebedürftigen bleiben außen
vor – das ist nicht hinzunehmen“, bemängelt Bernd Meurer.
Demenzkranke Pflegebedürftige haben auch in der stationären Pflege
einen besonders hohen Versorgungsbedarf und benötigen eine
professionelle, spezialisierte Demenzpflege, die ohne zusätzliche
Finanzierung kaum zu leisten sein wird.

Bernd Meurer fordert bei den weiteren Beratungen des
Gesetzentwurfs eine klare Richtungsentscheidung: „Der Gesetzgeber
muss Farbe bekennen, ob künftig mit neuen Angeboten eine
Billigversorgung eingeführt werden soll, bei der
Qualitätsanforderungen nicht gestellt werden. Für die qualifizierten
Beschäftigten wäre das ein schlechtes Signal.“

Die komplette Stellungnahme des bpa zum
Pflege-Neuausrichtungsgesetz ist einzusehen unter www.bpa.de

Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60, 0172 – 280 17 59