„Verkappte Gleichgültigkeit“ / Das gerichtliche Teil-Aus für Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie verlangt neue Regeln

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)
untersagt die Zwangsbehandlung psychisch Kranker, sofern sie vom
gesetzlichen Betreuer, der in der Regel kein Arzt ist, veranlasst
wurde. Im Prinzip sei dies zu begrüßen, weil es deutlich mache, dass
die Maßnahme eine einschneidende und traumatisierende Erfahrung für
die Patienten ist, sagt der Freiburger Medizinethiker Professor
Giovanni Maio in der „Apotheken-Umschau“. Daraus dürfe aber keine
„verkappte Form der Gleichgültigkeit“ werden. „Ärzte brauchen ein
Gesetz, das genau festlegt, unter welchen besonderen Umständen eine
Zwangsbehandlung doch möglich ist“, verlangt Maio.

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