Pressemitteilung
Bundesregierung ignoriert auch eine aktuelle Aufforderung des
Bundesrats, den Export von Atommüll in Atomgesetznovelle
„kategorisch“ auszuschließen
Entgegen einer klaren Ankündigung vom 7. Januar weigert sich
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) weiter standhaft, in der
geplanten 14. Atomgesetznovelle ein Exportverbot oder jedenfalls den
Vorrang der Endlagerung hochradioaktiven Atommülls im Inland
unmissverständlich festzuschreiben. Nach Informationen der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) hat es zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag
Altmaiers gegenüber der Abteilung Reaktorsicherheit gegeben, den
Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Auch eine am 1. Februar
mit großer Mehrheit im Bundesratsplenum beschlossene Aufforderung,
dafür Sorge zu tragen, dass die Verbringung radioaktiver Abfälle ins
Ausland „kategorisch ausgeschlossen wird“, führte bisher zu keinem
Einlenken der Bundesregierung.
Die öffentliche Diskussion über mögliche Atommüllexporte hatte
eingesetzt, nachdem die DUH im Rahmen einer Verbändeanhörung darauf
hingewiesen hatte, dass die Bundesregierung in der anstehenden
Atomgesetznovelle den Export von Atommüll ins Ausland als
gleichberechtigte Option neben der Inlandsendlagerung festschreiben
wolle. Altmaier hatte den Verdacht, die Bundesregierung wolle die
Option eines Exports hochradioaktiver Atomabfälle für den Fall
öffnen, dass der Endlagersuchprozess in Deutschland zu keinem
Ergebnis führe, zunächst empört als „blühenden Unsinn“ abgetan.
Wenige Tage später dann die Kehrtwende: Im Lichte der
Verbände-Anhörung sei über die Novelle „das letzte Wort noch nicht
gesprochen“, ließ Altmaier unter Verweis auf die DUH-Stellungnahme
öffentlich erklären. Jedenfalls werde am Ende im Gesetz „definitiv
Klarheit“ über den Vorrang für die Inlandsendlagerung geschaffen. Das
ist bis heute nicht geschehen.
„Peter Altmaier rührt an ein Tabu. Er nährt nun schon seit Wochen
den Verdacht, dass die Bundesregierung die Option eines späteren
Exports hochradioaktiver Atomabfälle offenhalten will. Die ohnehin
schwierigen Verhandlungen über eine neue Endlagersuche in Deutschland
werden dadurch völlig unnötig zusätzlich belastet“, kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann Altmaiers Hin und Her.
Die Bundesregierung hatte die Umsetzung einer EU-Richtlinie
(2011/70/EURATOM), die die Endlagerung im Ausland als Ausnahme
zulässt, jedoch keinen Mitgliedstaat dazu zwingt, zum Anlass
genommen, die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Ausland als
gesetzliche Alternative zur Endlagerung im Inland auch in der 14.
Atomgesetznovelle festzuschreiben. Darauf hatte die DUH in ihrer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf detailliert hingewiesen und die
Bundesregierung aufgefordert, mindestens den klaren Vorrang für die
Inlandsendlagerung gesetzlich zu verankern
http://www.duh.de/uploads/media/DUH_Stgn_14_AendG_AtG_01.pdf
Zwar weise Umweltminister Altmaier permanent jeden Verdacht, er
wolle perspektivisch hoch radioaktiven Atommüll ins Ausland
verschieben, weit von sich, erklärt die Leiterin Klimaschutz und
Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Rechtsanwältin
Cornelia Ziehm. Dies sei aktuell schon deshalb glaubhaft, weil die
Exportmöglichkeit, die die EU-Richtlinie schaffe, unter anderem ein
funktionsfähiges Atommüll-Endlager im „Nehmer-Land“ voraussetze. Ein
solches sei aber bekanntermaßen derzeit noch nirgends auf der Welt in
Betrieb. Ziehm: „Umso irritierender ist aber doch der hinhaltende
Widerstand gegen eine gesetzestechnisch unkomplizierte Ergänzung der
Atomgesetznovelle um einen einzigen Absatz, der mindestens den
Vorrang der Endlagerung im Inland unmissverständlich klarstellt. Dass
es anscheinend bei bloßen Ankündigungen bleiben soll, ist für das
Vertrauen der Bevölkerung in die Endlagerpolitik der Bundesregierung
insgesamt nicht förderlich.“
Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 90914431, E-Mail: spielmann@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de