Wer die gesetzliche Aufrüstung des Staates zur
Bekämpfung des Terrorismus in den vergangenen Jahren überblickt, wer
weiß, in welchem Umfang die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden,
die Privatsphäre des Einzelnen auszuleuchten, zugenommen haben, der
wird nicht das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die anlasslose
Vorratsdatenspeicherung beklagen, sondern die mörderischen Mängel
der Arbeit des Verfassungsschutzes, die die Mordserie des Zwickauer
Trios erst ermöglicht haben. Das Versagen der Behörden bei der
Verhinderung der Morde an neun Ausländern wirft eher die Frage auf,
wie viel Lebensschutz Ausländer in diesem Land genießen.
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