Wenn Angehörige von Heimbewohnern an der Pflege
etwas auszusetzen haben, sollen sie dies zuallererst der Heimleitung
gegenüber ansprechen. Dazu rät die Rechtsanwältin Katrin Markus im
Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Markus, die auch
Geschäftsführerin der BIVA (Bundesinteressenvertretung der Nutzer von
Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.) ist,
empfiehlt erst dann die Heimaufsicht oder die BIVA einzuschalten,
wenn eine Verständigung zwischen Heimleitung und Angehörige nicht
möglich ist. Adresse und Telefonnummer der Heimaufsicht muss im
Heimvertrag angegeben sein. Ein gutes Heim zeichne sich auch dadurch
aus, dass es mit Kritik positiv umgehe. Jede Beschwerde sei hilfreich
und ein kostenloser Rat zur Qualitätsverbesserung. Wie häufig es zu
Auseinandersetzungen kommt, darüber gebe es keine Daten, sagt Markus.
Rund 100 Personen sprechen deswegen monatlich die BIVA an. Angesichts
von etwa 700000 Heimbewohnern sei die Mehrheit deswegen vermutlich
„im Großen und Ganzen zufrieden“.
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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 8/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
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