Kai Vogel: Die Ferienbetreuung muss besser geregelt werden

TOP 22: Ferienbetreuungskonzept für die Grundschulen
und Förderzentren einführen (19/679, 19/708)

Eigentlich sollte die Ferienzeit für alle eine Zeit sein, auf die
sich alle freuen. Leider ist dem in vielen Familien nicht so, denn
viele Eltern wissen nicht, wie sie in den Schulferien die Betreuung
der eigenen Kinder gewährleisten können. Mit durchschnittlich 27
Urlaubstagen sind viele Eltern überfordert in den 65 Ferientagen
ihrer Kinder eine Betreuung durch die eigene Person zu leisten.
Zwingend erforderlich dafür wäre ohnehin, dass den Eltern überhaupt
Urlaub in den Ferienzeiten der Kinder ermöglicht wird, auch das ist
für viele Eltern leider nicht so. Wenn keine Verwandten oder Freunde
aushelfen können, müssen viele Kinder ohne Betreuung die Zeit in den
Ferien verbringen, was gerade bei jüngeren Kindern eine
unbefriedigende Lösung ist. Wenn das Kind nur bei einem Elternteil
lebt, arten große Teile der eigentlich schönen Ferienzeit in
absoluten Betreuungsstress aus. Noch höherer Betreuungsaufwand kommt
auf Eltern der Schülerinnen und Schüler von Förderzentren zu.
Insofern begrüßen wir, dass der SSW diese immer wiederkehrende
Bredouille von vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern hier als
Thema im Landtag thematisiert.

In diesem Zusammenhang ist es gut, dass auf Bundesebene mit dem
Koalitionsvertrag die Diskussion für einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung losgestoßen wurde. Die Ganztagsbetreuung löst
natürlich nicht die Ferienbetreuung, doch der Zusammenhang ist
schnell erläutert. In den Schulstandorten, die ein funktionierendes
Ganztagsangebot haben, gibt es auch eine Ferienbetreuung. In den
Grundschulen sind neben den offenen Ganztagsangeboten auch
zusätzliche Betreuungsangebote in den Ferien Bestandteil der
Schulkindbetreuung, die nach dem Unterrichtsende angeboten werden.
Der Nachteil an fast allen Schulen in SH ist, dass diese Angebote
immer Geld kosten. Bei den Schritten, die Schleswig-Holstein in den
letzten Jahren hin zur Ganztagsschule gemacht hat, ist dieses Problem
der Ferienbetreuung nicht ausgeblendet worden. Der Erlass über die
Kindertagesbetreuung vom Februar 2017 benennt unter den Bedingungen,
die für die Bezuschussung von Betreuungsangeboten genannt wird,
ausdrücklich die Bereitstellung einer Ferienbetreuung mit maximalen
Schließzeiten von vier Wochen pro Jahr. Ein Blick ins Internet zeigt,
dass viele Schulen, besonders Grundschulen, in unserem Land ein
Betreuungsangebot für die Ferien als wesentliches Merkmal ihrer
Attraktivität anführen.

Das muss nicht immer so organisiert werden, dass die Schule die
alleinige Verantwortung übernimmt. Es gibt unterschiedlichste Formen.
So können benachbarte Schulen die Ferienbetreuung an einem Standort
bündeln. Noch wichtiger ist die Zusammenarbeit mit den
Wohlfahrtsverbänden. Der Flickenteppich der Modelle vor Ort ist kaum
überschaubar. Es ist deshalb auf jeden Fall wünschenswert, einen
verbindlichen rechtlichen Rahmen zu finden, der landesweit
vergleichbare Modalitäten und Standards setzt und damit den Eltern
mehr Sicherheit gibt.

Wir sind nicht der Auffassung, dass hier das Land vorrangig
gefragt ist, die finanziellen Belastungen einer erweiterten
Ferienbetreuung selbst zu übernehmen. Das muss – so wie der SSW es
auch fordert – im Zusammenwirken zwischen dem Land, den kommunalen
Schulträgern und den Trägern der Jugendhilfe und sonstigen Verbänden
geschehen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Betreuungsangebote
im Idealfall kostenfrei zur Verfügung stehen. Falls Gebühren erhoben
werden müssen, müssen sie hinsichtlich ihrer Höhe und der
Ausnahmetatbestände so gestaltet werden, dass kein Kind von einem
solchen Betreuungsangebot ausgeschlossen wird, nur weil sich die
Familie die Gebühren nicht leisten kann.

Der Bildungsausschuss ist in der vergangenen Woche in Hamburg
gewesen und hat dort gezeigt bekommen, wie kostenfreie
Ganztagsbetreuung ein guter Weg für Integration, ein guter Weg für
Unterstützung aller Schülerinnen und Schülerinnen in Bezug auf den
Lernerfolg sein kann. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag
des SSW. Der Alternativantrag der Koalition geht in eine fast
identische Richtung. Erstaunlich finde ich allerdings, dass am
Mittwoch bei der Debatte um das WLan an Schulen uns vom Kollegen
Holowaty vorgehalten wurde, in unserem Antrag nur ein Konzept zu
fordern, ohne für dieses exakte weitere Unterpunkte zu benennen und
zwei Tage später fordern sie ebenfalls nur ein Konzept. Hier ist Ihre
eigene Argumentation mit Ihrem Antrag nicht konsistent. Beide Anträge
fordern aber etwas Richtiges und somit stimmen wir beiden Anträgen
zu.

Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)

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