Lausitzer Rundschau: Bitterer Beigeschmack

Abfindungsangebot für Ex-Plastinariums-Mitarbeiter

Wer am Donnerstag im Cottbuser Arbeitsgericht dem
Anwalt des Gubener Plastinariums zuhörte, konnte sich nur verwundert
die Augen reiben. Angesichts von mehr als 40 Kündigungsschutzklagen
legte der Jurist plötzlich ein Abfindungsangebot auf den Tisch, das
sich im Vergleich mit den in der Region üblichen Abfindungshöhen
nicht verstecken muss. Deshalb ist Plastinator Gunther von Hagens
aber noch lange kein sozial verantwortlicher Arbeitgeber. Das zeigt
ein Blick wenige Wochen zurück. Ohne die kleinste Vorankündigung
wurden Ende Dezember 130 Mitarbeiter, ein Drittel der Belegschaft,
kurzfristig vor die Tür gesetzt. Warum wurde nicht damals bereits
über eine Abfindung nachgedacht? Warum musste das in einer solchen
Hau-Ruck-Aktion unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen geschehen?
Dieser Umgang hat sicher mit dazu beigetragen, dass jeder dritte
Entlassene sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr
gesetzt hat. Eine Zahl, die vermutlich an der Plastinariumsspitze
nicht erwartet wurde. Dort hatte man sicher gehofft, dass die
öffentliche Bekanntgabe der schweren, fortschreitenden Erkrankung von
Gunther von Hagens die Entlassenen verständnisvoll stimmt. Eine
schlimme Krankheit wie die Schüttellähmung Parkinson ist zweifelsfrei
ein schwerer Schicksalsschlag. Doch sie entschuldigt nicht alles. Das
Angebot einer vernünftigen Abfindung für die Entlassenen ist deshalb
sicher eine angemessener Nachbesserung für die Art des Rausschmisses.
Wenn Betroffene das Angebot annehmen, dann sicher mit dem bitteren
Beigeschmack, dass es erst jetzt kommt. Dieser von ihm selbst
verursachte Schaden an seinem Ruf bleibt dem Plastinator. Und es wird
manchen dazu anhalten, genau hinzusehen, was von seinen neuen
Ankündigungen über den Erhalt von 50 Jobs übrig bleibt. Ein
langfristig gut überlegter Plan oder nur eine Augenblicks-Idee.

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