In der Linkspartei hält die harte
Auseinandersetzung über die eigenen Personen und die Umgangsweise
miteinander unvermindert heftig an. Nach einem Bericht der „Leipziger
Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe), die sich auf Vorstandskreise
beruft, begegnet man sich mittlerweile im Parteivorstand der
Bundespartei sogar mit strafbewehrten Unterlassungsklagen. So brachte
jetzt der Abgeordnete Dehm die Abgeordnete Hein per Justiz zum
Schweigen.
Der europapolitische Sprecher der Bundestags-Linken,
Parteivorstandsmitglied Dieter Dehm, Westdeutschland, setzte gegen
die bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion,
Parteivorstandsmitglied Rosemarie Hein, Ostdeutschland, erfolgreich
eine im Wiederholungsfall mit 250 000 Euro strafbewehrte
Unterlassungsklage bei der Hamburger Justiz durch. Damit ist Frau
Hein untersagt, die Behauptung zu wiederholen, Dehm habe im
vergangenen Monat nach einer Abstimmung im Parteivorstand über den
Programmentwurf der Linkspartei erklärt, wer den Entwurf bei der
Gremienabstimmung nicht unterstützt habe, wie Frau Hein und andere,
werde mit der eigenen nächsten Kandidatur parteiintern scheitern.
Eine entsprechende Äußerung hatte die empörte Vorständlerin Hein an
ihre Kollegen versendet. Nach dem erfolgreichen Einschalten der
Justiz durch Dehm bat Frau Hein jetzt den Parteivorstand, ihre
Erklärung zunächst nicht weiter zu verbreiten.
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