Von Reinhold Willfurth
Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik schon oft die Leviten
lesen müssen. Ob bei der Behandlung von Hartz-IV-Empfängern oder
zuletzt bei der Sicherungsverwahrung – die Verfassungsrichter
korrigieren regelmäßig und zuverlässig die Fehler der Politiker. Das
wird nicht anders sein, wenn Karlsruhe jetzt über den
menschenwürdigen Umgang mit Asylbewerbern entscheidet. Das
„Asylbewerberleistungsgesetz“ stempelt Männer, Frauen und Kinder, die
bei uns Zuflucht suchen, wie es unsere Verfassung ausdrücklich
vorsieht, zu Menschen zweiter Klasse. Als Begründung dafür muss der
Abschreckungsgedanke gegenüber Wirtschaftsflüchtlingen und
Schleppern, also Trittbrettfahrern des Asylrechts, herhalten. Das
Gesetz schert aber alle, die bei uns anklopfen, über einen Kamm. Man
kann die Empörung derjenigen verstehen, die vor Repressalien in ihrem
Heimatland geflüchtet sind und sich in ihrem Gastland erneut
gedemütigt und der Freiheit beraubt fühlen. Die Menschenwürde gilt
für alle, die sich in Deutschland aufhalten: Eine erneute Lektion für
die Politik.
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