Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
und folglich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sind gerade
dabei, Rechtsgeschichte zu schreiben. Sie ermöglichen es
Grundbesitzern, aus ethischen Gründen die Jagd auf ihren Flächen zu
untersagen, ohne dass diese Menschen dies nachvollziehbar begründen
müssen. Der freie Gebrauch des Eigentums ist zu schützen, sagt das
Gesetz. Das ist zu respektieren. Es ist aber auch zu fragen, ob es in
unserer aufgeklärten Gesellschaft nicht auch die Pflicht zur
Solidarität gibt. Zur Solidarität mit den Grundstücksnachbarn, die
durch egoistisches Handeln etwa durch Wildschäden Nachteile erleiden?
Zur Solidarität mit den Wildtieren, die mangels Hege in strengen
Wintern nicht mehr gefüttert werden und elendiglich zugrunde gehen?
Zur Solidarität mit der Natur und den Wäldern, deren junge Triebe bei
einem Überbesatz an Rehen und Hirschen verbissen werden oder zur
Solidarität mit den Fasanen und den Feldhasen, für die niemand mehr
schützende Hecken anlegt? Der Vegetarier Roland Dunkel aus
Frankenbrunn mag nun ein gutes Gewissen haben, weil er sich sein
Recht hartnäckig erstritten hat. Ob er bei gründlichem Nachdenken
über seinen Erfolg glücklich sein und seinen Seelenfrieden finden
wird, mag dahingestellt sein. Aber vielleicht sind dem engagierten
Tierschützer die Bauern, deren Felder von Sauen verwüstet, die Rehe,
die im Winter verhungern und die Hasen, die keine Deckung mehr
finden, auch völlig wurscht. Auch Egoisten genießen Rechtsschutz.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de