In der Theorie klingt der angepeilten
Staatsvertrag wie eine schöne neue Bildungswelt. Von einem Land ins
andere umzuziehen, soll für Lehrer kein Problem mehr sein. Aber schon
der erste kleine Praxistest fällt mangelhaft aus. Wie der
Lehreraustausch ganz konkret umgesetzt werden soll, dazu gibt es beim
bayerischen Kultusministerium keine Auskunft. Nur so viel: Der
Staatsvertrag soll für eine größere „Verbindlichkeit“ sorgen.
Staatsexamen oder auch Master-Abschluss? Ist das so wichtig? Viel
entscheidender ist der Umgang mit den Referendaren. Wie lang soll ein
Referendariat dauern? Wann soll der Einstieg ins eigenverantwortliche
Unterrichten erfolgen? Dazu gibt es in den Bundesländern sehr
unterschiedliche Regelungen. In Bayern sind Referendare ständigen
Überprüfungen ausgesetzt, vor allem durch die Seminar- und die
Betreuungslehrer. Zu Beginn und am Ende der Ausbildung wird der
Referendar im Unterricht einmal pro Woche unangekündigt besucht. Die
Junglehrer lernen mit (Selbst-)Kontrolle umzugehen und vor allen
Dingen zu reflektieren. Eine sehr sinnvolle Art der Ausbildung, die
auch von Schulleitern außerhalb Bayerns geschätzt wird. Der Ruf nach
Vereinheitlichung klingt gut. Aber um welchen gemeinsamen Nenner geht
es? Darauf gibt der Staatsvertrag keine Antwort.
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