Mittelbayerische Zeitung: Schmerz lässt sich nicht aufwiegen Kommentar zu Frühgeburten

Die Waage urteilt über das Menschsein:
Jahrzehnte hinweg war diese gesetzliche Regelung ein Schlag ins
Gesicht von Eltern, die ihr Kind verloren, bevor es 500 Gramm wog.
Man gab ihnen keinen Raum zum Abschied nehmen und keinen Ort zu
trauern. Noch vor 15, 20 Jahren blieb ihnen nicht einmal ein Foto
oder Fußabdruck zur Erinnerung. Sie weinten um ein Leben, das es
offiziell nicht gab. Die Änderung des Personenstandsgesetzes war
lange überfällig. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass in den
vergangenen Jahren intensiv über die Frage diskutiert wurde, wann
menschliches Leben beginnt. Obwohl die gängige Meinung herrscht, dass
dies der Zeitpunkt ist, wenn Eizelle und Samen verschmelzen, können
still geborene Kinder unter 500 Gramm aber immer noch mit den
Klinikabfällen entsorgt werden, sofern die Eltern keine Bestattung
fordern. Das ist absurd! In der Oberpfalz ist dies zum Glück nicht
der Fall. Hier hat der Hospizverein Regensburg Pionierarbeit
geleistet. Bereits 2002 wurde ein Grabfeld für Frühgeborene auf dem
Dreifaltigkeitsfriedhof geschaffen. Städte wie Amberg, Weiden oder
Cham folgten der Idee. Es ist ein wichtiges Zeichen. Denn ab wie viel
Gramm man um ein Kind öffentlich trauern darf, kann niemand anderes
entscheiden als die Eltern.

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