Zensur als Kollateralschaden – von Anfang an hatten
Kritiker davor gewarnt. Gewarnt hatten sie auch davor, die
juristische Prüfung der Meinungsäußerungen nicht den Gerichten,
sondern Facebook und Twitter zu überlassen. Zu recht. Die Bemerkung
Storchs ist rassistisch, verlogen und demagogisch, aber ob es sich um
eine strafbare Volksverhetzung handelt, ist umstritten. Mit dem
Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Figuren wie Storch und ihren
rechtsradikalen Volksgenossen, ist auch der verbalen Kloake, mit der
sie das Netz befüllen, kaum beizukommen.
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