Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil Landesverfassungsgericht

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Auf diese kurze
Formel lässt sich das Urteil der Dessauer Verfassungsrichter bringen:
Wenn das Landesverkehrsministerium gewollt hätte, hätte es dem
Grünen-Abgeordneten Erdmenger dessen Fragen beantworten können – und
müssen. Ohne dabei die schutzwürdigen Interessen Dritter zu
verletzen. Es geht um nichts Geringeres als die in der Verfassung
garantierte Gewaltenteilung. Doch Teilen von Sachsen-Anhalts
Landesregierung scheint das lästig – nichts anderes hat Webel gestern
deutlich gemacht, als er Erdmengers Weggang aus dem Land mit der
Rückkehr geordneter Verhältnisse gleichsetzte. Das ist kein Lapsus,
sondern eine erneute Missachtung des Parlaments.

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