Mitteldeutsche Zeitung: zu Whistleblowern

Es ist falsch, den Vorschlag aus Brüssel als
Freibrief für rachsüchtige, unbefriedigte Mitarbeiter abzutun. Hier
geht es um Missstände, um Gesetzesverstöße – zunächst gegen das
EU-Recht. Hoffentlich dann auch bald gegen die Vorschriften in allen
Mitgliedstaaten. Bisher haben lediglich zehn EU-Länder entsprechende
Schutzregeln. Alle anderen müssen nachziehen. Der Einwand gegen die
Brüsseler Pläne, sie würden ja lediglich Hinweisgeber für Verstöße
gegen europäische Gesetze betreffen, nicht schlagkräftig. Brüssel
ist ausschließlich dafür zuständig. Betrug mit Fördergeld der
Gemeinschaft sind ohnehin ein so dicker Brocken, dass die Kommission
genug damit zu tun hat, deren Zeugen vor Vergeltung oder gar Tod zu
bewahren. Denn die Ermordung zweier Journalisten in Malta und der
Slowakei zeigen: Schutz ist überfällig.

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