Zwar gibt es für Kindesmissbrauch – und
Kinderpornografie ist fraglos ein Teil davon – mehrere Szenarien.
Sehr viele Fälle vollziehen sich in Familien. So auch im jüngsten
Fall von Staufen bei Freiburg, aus dessen Anlass Münch sich äußerte.
Hier hat die eigene Mutter ihren Sohn im Darknet, dem anonymen Teil
des Internets, zum Missbrauch angeboten. Behördenversagen kam hinzu.
Denn es hatte frühzeitig Hinweise auf den Missbrauch gegeben, ohne
dass die Behörden adäquat reagiert hätten. Freilich hat der BKA-Chef
Recht, wenn er darauf hinweist, dass sich der Missbrauch vielfach im
Netz vollzieht oder angebahnt wird. Deshalb ist es gut, wenn
Ermittler ausfindig machen können, wann sich ein Verdächtiger wie im
Netz bewegt hat. Derzeit können sie das kaum. Es wäre mithin
angebracht, die Vorratsdatenspeicherung bei schweren
Kapitalverbrechen zuzulassen.
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