Unbequemes Urteil
Es ist verstörend, wie kaltschnäuzig sich der Kindsmörder Magnus
Gäfgen seit Jahren vor deutschen und europäischen Gerichten vom
Schwerverbrecher zum Opfer umzudeuten versucht. Und es ist
unerträglich, dass er damit auch noch einen gewissen Erfolg hat.
3000 Euro Schadenersatz vom Staat für einen verrohten Mann, der
einen kleinen Jungen grausam aus dem Leben riss? Der öffentliche
Aufschrei darüber ist allzu verständlich. Und doch ist das Urteil
eine erfreuliche Nachricht für den Rechtsstaat.
Es gibt keine erlaubte, keine gute Art von Folter, lautet die
richtige Botschaft des Landgerichts. Eine unmenschliche Behandlung
wie im Fall Gäfgen muss für die Polizei tabu sein, immer und unter
allen Umständen. Wer Gewalt oder Zwang gegen Verdächtige anwendet,
macht sich strafbar.
Schon die Drohung damit ist ein Eingriff in die Menschenrechte,
für den der Betroffene folgerichtig auch zu entschädigen ist. Selbst
ein bisschen Folter bei akuter Gefahr für Menschenleben – wie es
mancher deutsche Staatsrechtler klammheimlich fordert – darf es nicht
geben.
Ein Rechtsstaat, der foltern oder mit Schmerzen drohen lässt, wäre
keiner mehr. Auch die Menschenwürde eines Mörders wie Magnus Gäfgen
muss also unantastbar bleiben. Diese Gewissheit haben die Frankfurter
Richter mit ihrem unbequemen Urteil verteidigt.
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