Braune Propaganda
Die NPD geht mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht in
die Offensive. Die Funktionäre der Partei schlüpfen gerne in eine
Opferrolle und stellen sich als Märtyrer dar. Nun wollen sie in der
Öffentlichkeit wegkommen vom Schmuddel-Image, verfassungsfeindlich
oder -widrig zu sein.
Mit ihrem Vorstoß gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
zielt die NPD zugleich darauf ab, ein mögliches Verbotsverfahren zu
verhindern und von internen Streitigkeiten abzulenken. Ob ihr das
rechtlich gelingt, bleibt fraglich, allein schon wegen der formalen
Voraussetzungen.
Für den Fall, dass die Karlsruher Richter dann doch nicht so
entscheiden wie es die rechtsextremen Funktionäre wünschen, halten
sie sich aber gleich eine Hintertür offen: Dann wenden sie sich eben
an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Schachzüge
der aus gutem Grund oft kritisierten NPD haben sehr viel mit
Propaganda zu tun. Erfolg versprechend sind sie kaum.
Weitaus schwieriger zu beantworten ist dagegen die Frage, ob das
immer wieder diskutierte NPD-Verbot in einem zweiten Anlauf gelingt.
Dafür reicht es eben nicht aus, dass eine Partei die obersten
Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnt.
Die Hürden für ein Verbot sind höher, und das Scheitern im Jahr 2003
steckt vielen demokratischen Politikern noch in den Knochen. Ein
zweites Scheitern ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207