Kein eindeutiger Beweis
Ist es nun ein handfester Skandal oder nur unnötige Panikmache?
Der Verdacht ist jedenfalls nicht neu, wonach schwer kranke
Privatpatienten angeblich bei der Vergabe von Organen bevorzugt
werden. Belegen ließ sich diese Vermutung bisher aber nicht.
Auch der Gesundheitsexperte Harald Terpe von den Grünen liefert
keinen eindeutigen Beweis für seine Vermutung. Denn signifikante
Abweichungen belegen die von ihm präsentierten Zahlen nicht, auch
wenn seine Analyse einige Auffälligkeiten aufweist.
Wenn tatsächlich Privatpatienten bei der Transplantation bevorzugt
würden, wäre dies nicht nur Zwei-Klassen-Medizin, sondern: illegal.
Dann müssten sofort die Justizbehörden ermitteln. Denn alle
Beteiligten im Gesundheitswesen sind sich einig, dass Organe nach
drei Kriterien vergeben werden: nach der Erfolgsaussicht der
Transplantation, der Dringlichkeit und der Wartezeit. Ob jemand nun
gesetzlich oder aber privat versichert ist, darf dabei überhaupt
keine Rolle spielen. Das ist unbestritten.
Bleibt also nach den Skandalen von Göttingen und Regensburg das
ungute Gefühl, dass es bei der Organvergabe nicht mit rechten Dingen
zugeht. Daher ist es gut, auch diesen Vorwürfen gründlich
nachzugehen, um Vertrauen zurückzugewinnen. Es gilt die letzten
Zweifel auszuräumen, sodass auch nicht der Hauch eines Verdachts
bleibt. Nur dann wird die Bereitschaft zur Organspende nicht sinken.
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