Neue Presse Hannover: Krebs-Gesetz – Es gibt ein Recht auf Nichtwissen Ein Kommentar von Anja Schmiedeke

Krebs kann jeden treffen – und jeder vierte
Kranke stirbt daran. Das ist dramatisch für den Einzelnen und immens
teuer für die Gesellschaft. Eigentlich also ist es ein Wunder, dass
erst diese Bundesregierung bestimmte Maßnahmen gegen den Krebs
beschlossen hat. Ein einheitliches Register soll die Forschung
voranbringen, die Prävention soll ausgebaut werden und individuelle
Einladungen zur Vorsorge sollen dem einzelnen Bürger helfen, sich
gegen die Krankheit zu wappnen. Der Dreiklang ist richtig und schlägt
die Brücke zwischen dem Nutzen für Patienten und den Interessen der
Forschung. Doch bei der Umsetzung sind manche Knackpunkte noch
fraglich. So sind mehr Angebote zur Prävention zu begrüßen, wenn sie
tatsächlich sinnvoll sind. Doch muss die Freiwilligkeit der Vorsorge
gewahrt bleiben. Es gibt ein Recht auf Nichtwissen – und auch das
Recht, nicht regelmäßig beim Arzt vorstellig zu werden. Eine
Teilnahme an der Vorsorge mit Geld zu belohnen, wie es der
CDU-Politiker Spahn vorschlägt, ist deshalb falsch. Finanzielle
Anreize setzten die Menschen unzulässig unter Druck. Und der Schritt,
säumige Teilnehmer an Gesundheitsprogrammen zu bestrafen, ist dann
nicht mehr weit. Auch ohne Zwang wird die Krebsbehandlung
Fortschritte erzielen, wenn tatsächlich bundesweit einheitliche
Krebsregister eingeführt werden. Die Daten sind, nach entsprechender
Anonymisierung, ein Schatz für die Forscher – aber auch kein
Geheimwissen. Es muss sichergestellt werden, dass die Informationen
nicht nur einem exklusiven Kreis zugänglich sind. Das Wissen über
gute Krebstherapien, erfolgreiche Kliniken oder auch ungewöhnliche
Häufungen steht der Gesellschaft zu.

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Neue Presse Hannover
Dirk Racke
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