Das Land Berlin könnte selbstständig die rasant
steigenden Mieten dämpfen. Das geht aus einem Aufsatz des Berliner
Juristen Peter Weber hervor, über den die in Berlin erscheinende
Tageszeitung »neues deutschland« (Online) berichtet. Demnach könnten
für alle rund 1,6 Millionen Mietwohnungen in der Stadt verbindliche
Mietobergrenzen eingeführt werden. Dies könnte auf Basis des
Preisgesetzes geschehen, welches Landesregierungen die Möglichkeit
einräumt, per Verordnung Preise, Mieten, Pachten, Gebühren und
sonstige Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art festzusetzen,
schreibt Weber in seinem Aufsatz, der in der renommierten
»Juristenzeitung« veröffentlicht wurde. Historisch kann der Jurist
auf Regelungen verweisen, wie die bis 1960 eingefrorenen Boden- und
Mietpreise in der Bundesrepublik Deutschland.
»Dass die Frage behandelt wird, welche Regulierungsmöglichkeiten
die öffentliche Hand bei den Mieten hat, trifft unseren Nerv«, sagte
Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, dem »nd«.
Der Verbandsvertreter sieht aber auch Probleme. Zum Beispiel, ob es
nicht einen Konflikt mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch gebe, in dem der
Bund derzeit das Mietpreisrecht regelt. »Eine echte Bremse, die den
Berliner Einkommensverhältnissen gerecht wird, ist mehr als
notwendig, und es wäre phänomenal, wenn das rechtlich wirklich
durchsetzbar wäre«, sagte Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger
dem »nd«.
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