Der Student, der sich per Becherspende zum Vater
eines Kinderdutzends macht und damit etwas Geld dazu verdient oder
sich einfach nur dem schönen Gefühl hingibt, der Welt Entscheidendes
von sich vermacht zu haben, könnte nach dem Urteil des
Oberlandesgerichtes Hamm ins Grübeln kommen. Bisher war er eine
Chance – für lesbische Paare etwa, die von offiziellen Samenbanken
bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches nicht unterstützt werden und
dank seiner Hilfe nicht nach Holland oder Spanien fahren mussten.
Nach dem gestrigen Urteil wäre es denkbar, dass es später immer mal
an seiner Tür klingelt, weil ein Kind seinen Vater sucht – und dabei
ganz offizielle Rechte hat. Dieses Urteil ist die Aufgabe an die
Gesellschaft, etwas Licht ins Dunkel der anonymen Samenspende zu
bringen. Die hilft vor allem heterosexuellen, aber auch lesbischen
Paaren sowie allein lebenden Frauen, Nachwuchs zu bekommen – und zwar
inzwischen in hunderttausendfacher Zahl. Aller Wahrscheinlichkeit
kommt dazu noch eine hohe Dunkelziffer. Höchste Zeit für die
Gesellschaft, sich dieses Problems anzunehmen – so unvertraut es
einem auch vorkommen mag. Vor allem die Bedürfnisse der Kinder sind
beim gegenwärtigen Prozedere vernachlässigt worden. Zwar bekamen sie
im Einzelfall immer recht, wenn sie sich auf Vätersuche machen, aber
angemessen ist dieser Umweg über Gerichte gewiss nicht. Und dass
Kinder mit zwei Vätern ganz prima klar kommen, haben sie in Tausenden
Patchworkfamilien bewiesen.
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