Puigdemont darf Deutschland nicht verlassen
Katalane hat Meldeauflagen zu erfüllen
Osnabrück. Sollte Carles Puigdemont gegen Zahlung der
Sicherheitsleistung von 75.000 Euro das Gefängnis verlassen, muss er
sich regelmäßig einmal pro Woche bei der Polizei in Neumünster
melden. Auch darf der katalanische Separatistenführer die
Bundesrepublik nicht ohne Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft
verlassen, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) unter
Berufung auf Details des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts von diesem Donnerstag. Auch einen Wechsel seines
Aufenthaltsortes innerhalb Deutschlands müsse Puigdemont unverzüglich
bekannt geben.
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