Rheinische Post: Bundespolizei muss Togoer aus Ellwangen nach Abschiebung wieder einreisen lassen

Nach einer Abschiebung nach Italien wird die
Bundespolizei den Togoer von Ellwangen anstandslos wieder einreisen
lassen müssen. Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) die
derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne
aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines
Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei. Zwar dürfe ein nach
Italien abgeschobener Drittstaatsangehöriger eigentlich nicht erneut
ins Bundesgebiet einreisen. Doch gilt nach Informationen der
Redaktion für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche
Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September
2015, von einer Einreiseverweigerung bis auf weiteres aus humanitären
Gründen abzusehen. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit
Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung
weiterzuleiten. Der 23jährige Togoer wehrt sich mit allen möglichen
Rechtsmitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. Seine Festnahme
hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von 150 bis 200
Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden
war.

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